Fehlende Pflichtangaben auf der Rechnung
Sie werden vor dem Festschreiben geprüft. Eine unvollständige Rechnung lässt sich gar nicht erst festschreiben.
Lösungen/Belege und E-Rechnung
03 · Belege und E-RechnungBelege per Drag and Drop oder Handykamera, E-Rechnungen exakt gelesen, Konten vorgeschlagen, Bank abgeglichen. Am Monatsende geht ein sauberes Paket ans Steuerbüro.
Belege sammeln sich in Mails, Fotos und Ordnern. Am Ende des Monats sucht jemand tagelang zusammen.
XRechnung und ZUGFeRD kommen an und werden ausgedruckt und abgetippt. Oder eine Behörde verlangt eine Leitweg-ID, die keiner kennt.
Kontoauszug links, offene Rechnungen rechts. Jeder Eingang wird gesucht und abgehakt.
Erst, wie es in vielen Betrieben heute läuft. Dann derselbe Ablauf mit der Software. Ein typisches Beispiel, vereinfacht.
Das gehört zur Lösung. Welcher Umfang für Ihren Betrieb sinnvoll ist, klären wir im Prozess-Check.

Fehler entstehen dort, wo Menschen abtippen, kopieren und nachrechnen müssen. Genau das nimmt die Software ab.
Sie werden vor dem Festschreiben geprüft. Eine unvollständige Rechnung lässt sich gar nicht erst festschreiben.
Der Bankimport erkennt doppelte Umsätze, auch wenn derselbe Auszug zweimal eingelesen wird.
Festgeschriebene Rechnungen haben eine lückenlose Nummer. Korrigiert wird nur per Storno, alles steht im Protokoll.
Mit ehrlichem Stand: im Einsatz, Vorschau, Prototyp oder Musterlösung.
Ein Vorgang läuft vom Eingang bis zur Auswertung. Das ganze Zusammenspiel ansehen
Wir gehen einen Ablauf mit Ihnen durch und zeigen, wo Zeit und Fehler entstehen. Danach wissen Sie, was sich lohnt und was es kostet.